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Arbeitsvermittlung an Bordellbetreiber???; §§ 35 Abs. 1 Satz 1, 36 SGB III; 1, 3 ProstG
BSG Kassel, AZ: B 11 AL 11/08 R, 06.05.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Arbeitsvermittlung Prostituierte Arbeitsförderung Luden Bordellbetreiber Nutte sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
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