Detailansicht Urteil
Zum Haftungsumfang, wenn Tanzpartnerin beim Tanz aus dem Fenster fällt; §§ 823, 249 BGB
OLG Hamburg, AZ: 6 U 262/98, 05.10.1998
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Tanzen kurioses Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Schadenersatz unerlaubte Handlung Körperverletzung fahrlässige
Ähnliche Urteile
- Umzugskosten im Rahmen von Schadenersatzansprüchen wegen Körperverletzung und Bedrohung
- Autobahnunfall aufgrund eines Spurwechsels einerseits und weit über der Richtgeschwindigkeit liegender Ausgangsgeschwindigkeit andererseits
- Begründet bereits das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn eine Mithaftung?
- Schadensersatzanspruch des Kraftfahrzeugführers ohne Haltereigenschaft gegen den Unfallgegner
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Leasinggebers durch den Leasingnehmer - Mitverschulden durch Betriebsgefahr?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Tierhaltung Organisationsbeschluss Veränderung Schimmel Treppenlift Sondereigentum Gegenabmahnung Wurzeln Anfechtungsklage Verkehrsunfall Telefonwerbung Makler Eigenbedarfskündigung Garage Beschluss Wirtschaftsplan Kurioses Jahresabrechnung Miete Eigentümerversammlung Beirat Verwaltungsbeirat Verwalter Teilungserklärung Protokoll Wohnungseigentümer Gemeinschaftseigentum Arzthaftung Nutzungsentschädigung Einstimmigkeit Kündigung Abmahnung Abschleppen Nachbarrecht Mietminderung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
