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Klagerücknahme kann nicht in Erledigungserklärung umgedeutet werden; §§ 269 Abs. 3 Satz 3 a. F., 290 ZPO; 133, 140 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZB 71/04, 13.12.2006
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtung Willenserklärung Prozesshandlung Rechtsanwalt Frank Dohrmann BOttrop Klagerücknahme KOstenantrag
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