Detailansicht Urteil
Der Streitwert einer Räumungsklage berechnet sich nach der einjährigen Miete einschließlich der MwSt.
OLG Celle, AZ: 2 W 239/08, 11.11.2008
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Streitwert § 41 GKG Räumungsklage Nettomiete Bruttomiete Gebühren Streitwertfestsetzung Miete Mieter Vermieter Mehrwertsteuer MwSt Nebenkosten Streitwert
Ähnliche Urteile
- Streiwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Streitwert für Streit um Trittschall ist mit 30.000,00 € festzusetzen;
- Streitwert für die Anfechtung einer Jahresabrechnung ist der Nennbetrag; §§ 28 Abs. 2 WEG; 49 GKG
- Streitwert bei der Anfechtung von Wirtschaftsplan oder Jahresabrechnung ist der Nennbetrag begrenzt durch § 49 GKG
- Zum Streitwert und Beschwerdewert eines angefochtenen Wirtschaftsplans / Zur Umdeutung eines nach dem Wortlaut nichtigen Beschlusses eines Wirtschaftsplanes; §§ 28 WEG; 49 GKG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Miete Kurioses Anfechtungsklage Gegenabmahnung Verwaltungsbeirat Abschleppen Beschluss Makler Nutzungsentschädigung Einstimmigkeit Mietminderung Tierhaltung Eigenbedarfskündigung Schimmel Organisationsbeschluss Eigentümerversammlung Garage Abmahnung Kündigung Sondereigentum Arzthaftung Verkehrsunfall Protokoll Gemeinschaftseigentum Beirat Wurzeln Wirtschaftsplan Jahresabrechnung Veränderung Verwalter Wohnungseigentümer Treppenlift Telefonwerbung Teilungserklärung Nachbarrecht
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!