Detailansicht Urteil
Der Streitwert einer Räumungsklage berechnet sich nach der einjährigen Miete einschließlich der MwSt.
OLG Celle, AZ: 2 W 239/08, 11.11.2008
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Streitwert § 41 GKG Räumungsklage Nettomiete Bruttomiete Gebühren Streitwertfestsetzung Miete Mieter Vermieter Mehrwertsteuer MwSt Nebenkosten Streitwert
Ähnliche Urteile
- Streitwert beid er Anfechtung von Wirtschaftsplan oder Jahresabrechnung ist der Nennbetrag begrenzt durch § 49 GKG
- Zum Streitwert und Beschwerdewert eines angefochtenen Wirtschaftsplans / Zur Umdeutung eines nach dem Wortlaut nichtigen Beschlusses eines Wirtschaftsplanes; §§ 28 WEG; 49 GKG
- Nur die Wohnungseigentümergemeinschaft kann Unterlassung einer Einberufung einer Versammlung geltend machen / Der Streitwert entspricht der Hälfte der möglichen Beschlussanfechtungsklage; §§ 49 GKG; 24 WEG
- Zum Streitwert einer Beschlussanfechtung eines Grundlagenbeschlusses über eine Sanierung; §§ 44 Abs. 1 WEG; 49 GKG
- Streitwert für Anfechtung der Abrechnung richtet sich nicht nach der Abrechnungsspitze, sondern nach dem Ergebnis der gesamten Einzelabrechnung; §§ 49 GKG; 28 Abs. 2, 44 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwalter Veränderung Verkehrsunfall Anfechtungsklage Abschleppen Sondereigentum Beirat Schimmel Eigentümerversammlung Telefonwerbung Wirtschaftsplan Treppenlift Kündigung Nachbarrecht Mietminderung Beschluss Protokoll Verwaltungsbeirat Teilungserklärung Tierhaltung Einstimmigkeit Jahresabrechnung Arzthaftung Kurioses Gegenabmahnung Wurzeln Miete Makler Gemeinschaftseigentum Nutzungsentschädigung Wohnungseigentümer Garage Eigenbedarfskündigung Organisationsbeschluss Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!