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Ausübung des Vorkaufsrechts lässt altes Mietverhältnis erlöschen; §§ 464, 472, 535, 545, 566, 577 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 323/14, 27.04.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Umwandlung Erwerb Kauf Miete einer Person Vermieter Erlöschen Mietverhältnis Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop
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