Detailansicht Urteil
Bei Unterlassungsansprüchen wegen baulicher Veränderungen müssen alle Wohnungseigentümer beteiligt werden; § 48 WEG
LG Dortmund, AZ: 1 S 176/16, 09.08.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: bauliche Veränderung Sondernutzungsrecht Beseitigungsanspruch Unterlassungsanspruch Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Keine Hausgeldzahlung ohne Wirtschaftsplan; § 28 WEG
- Parken auf dem Gemeinschaftsgrundstück der WEG ohne ausdrückliche Regelung unzulässig; §§ 15 Abs. 3, 14 Nr. 1 WEG
- Fehlerhafte Protokollierung führt auch bei unberechtigter Weigerung zur Unterschrift zur Anfechtung aller Beschlüsse; § 23 WEG
- Bei Umfirmierung von Einzelfirma in GmbH Verwalterneuwahl erforderlich; § 27 WEG
- Zur zulässigen Teilnahme eines Rechtsanwaltes an einer Eigentümerversammlung; § 24 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Makler Organisationsbeschluss Verwalter Gegenabmahnung Anfechtungsklage Beirat Gemeinschaftseigentum Arzthaftung Telefonwerbung Einstimmigkeit Wohnungseigentümer Treppenlift Wurzeln Miete Sondereigentum Wirtschaftsplan Beschluss Nachbarrecht Teilungserklärung Kurioses Mietminderung Schimmel Protokoll Abmahnung Nutzungsentschädigung Jahresabrechnung Abschleppen Verkehrsunfall Verwaltungsbeirat Veränderung Garage Tierhaltung Eigentümerversammlung Eigenbedarfskündigung Kündigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!