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Zahlung der Grundsteuer trotz fehlender Eigentümerstellung???; §§ 182, 184 AO
VG Gelsenkirchen, AZ: 5 K 684/16, 12.08.2016
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Eine Grundsteuerpflicht bemisst sich nicht nach der Eigentümerstellung, sondern danach, ob das Finanzamt einen wirksamen Grundsteuermessbescheid erlassen hat.

Es kommt nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige tatsächlich Eigentümer ist. Selbst wenn der die Grundsteuer fordernde Kommune bekannt ist, dass der Steuerpflichtige nicht Eigentümer eines Grundstücks ist, ist der Grundsteuerbescheid richtig.

Der Steuerpflichtige muss sich an das zuständige Finanzamt wenden und dort eine Änderung erwirken.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümergemeinschaft Abgaben Steuern Gebühren Eigentümerstellung Grundbuch.