Detailansicht Urteil
Nach Ablauf der Verwalterbestellung kann ein WEG-Verwalter keine wirksame Eigentümerversammlung mehr einberufen; § 23 WEG
AG Lemgo, AZ: 16 C 69/15, 22.03.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG München I, AZ: 36 T 14667/14, 30.07.2014
-
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 35 C 127/13, 20.03.2014
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 55/11, 02.03.2012
-
AG Fürth, AZ: 391 C 10212/08, 04.11.2008
-
OLG Köln, AZ: 16 Wx 27/98, 20.03.1998
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords:
Ähnliche Urteile
- Nicht zertifizierter Verwalter kann seit dem 01.12.2020 nicht wiedergewählt werden / keine rückwirkende Änderung der Kostenverteilung zulässig
- WEG-Verwalter kann sein Amt jederzeit auch ohne Grund niederlegen
- Verwalterbestellung durch das Gericht per einstweiliger Verfügung trotz Vorlage nur eines Angebotes
- Verwalter darf WEG auch ohne Beschluss uneingeschränkt vertreten / Beschluss zur Auftragsvergabe eines "analogen" Angebots ist zu unbestimmt
- Wer haftet für einen fehlerhaften Wirtschaftsplan? / Zur Nebenintervention des streitverkündeten Verwalters in einem Anfechtungsverfahren
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abschleppen Eigenbedarfskündigung Beirat Mietminderung Eigentümerversammlung Teilungserklärung Protokoll Kurioses Organisationsbeschluss Verwalter Verkehrsunfall Arzthaftung Sondereigentum Telefonwerbung Schimmel Treppenlift Makler Abmahnung Veränderung Kündigung Anfechtungsklage Tierhaltung Verwaltungsbeirat Beschluss Wurzeln Nutzungsentschädigung Wirtschaftsplan Garage Nachbarrecht Gegenabmahnung Wohnungseigentümer Einstimmigkeit Gemeinschaftseigentum Miete Jahresabrechnung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!