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Wohnungseigentümer braucht nicht auf Treuhandkonto einzahlen/ Erstbestellung des Verwalters beginnt frühestens mit Beginn einer werdenden Eigentümergemeinschaft; §§ 26 Abs. 1 Satz 2, 27, 28 Abs. 2 WEG
LG Hamburg, AZ: 318 S 118/14, 28.01.2015
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalterbestellung Erstbestellung Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop drei 3 Jahre
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