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Makler verliert bei unüblich hoher Maklerprovision sämtliche Provisionsansprüche; §§ 134, 464 Abs. 2, 655 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 5/15, 12.05.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Maklerprovision Sittenwidrigkeit nichtige Rechtsgeschäft Maklervertrag Kaufvertrag Umdeutung Reduzierung ortsübliche marktübliche gebührenanspruch Honorar
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