Detailansicht Urteil
Makler verliert bei unüblich hoher Maklerprovision sämtliche Provisionsansprüche; §§ 134, 464 Abs. 2, 655 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 5/15, 12.05.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Maklerprovision Sittenwidrigkeit nichtige Rechtsgeschäft Maklervertrag Kaufvertrag Umdeutung Reduzierung ortsübliche marktübliche gebührenanspruch Honorar
Ähnliche Urteile
- formlose Änderungen eines Grundstückskaufvertrags nach der Auflassung; § 873 Abs.2 BGB ?
- Keine Zahlung des Kaugpreises eines Bauvorhaben, wenn die Löschungen der Grundpfandrechte gesichert ist; §§ 817 Satz 1, 818 Abs. 2 BGB; 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MaBV
- Kein Anspruch nach einem Rücktritt vom Kaufvertrag auf Rückgewähr gem. § 346 BGB, wenn ein Rohbau zwischenzeitlich zur Eigentumswohnung ausgebaut wurde
- Zur Sonderrechtsfähigkeit einer Fotovoltaikanlage, §§ 93ff, 929 BGB
- Grundstückskaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten: Verkäufer muss auch Maklerlohn und Grunderwerbssteuer erstatten; §§ 433, 123, 255, 280, 812 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Schimmel Kurioses Abmahnung Makler Garage Kündigung Veränderung Verwalter Telefonwerbung Verkehrsunfall Wirtschaftsplan Miete Wurzeln Abschleppen Mietminderung Beirat Einstimmigkeit Tierhaltung Nutzungsentschädigung Gegenabmahnung Eigentümerversammlung Treppenlift Sondereigentum Protokoll Beschluss Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Arzthaftung Wohnungseigentümer Anfechtungsklage Organisationsbeschluss Nachbarrecht Eigenbedarfskündigung Verwaltungsbeirat Teilungserklärung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!