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Keine Aufrechnung bereits verjährter Betriebskostennachzahlung mit der Kaution; §§ 216 Abs. 3, 551 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 263/14, 20.07.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verrechnung Kaution Abrechnung Nebekostenabrechnung Betriebskostenabrechnung Nebenkostenvorauszahlung Betriebskostenvorauszahlung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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