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Beweissicherungsverfahren auch ohne Vorbefassung der Wohnungseigentümer zulässig; §§ 14 Nr. 4, 21 Abs. 3, 5 Nr. 2 WEG; 485ff ZPO
LG München I, AZ: 1 T 10029/16, 25.07.2016
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Das selbstständige Beweisverfahren führt nicht zu einer die Entscheidungsautonomonie der Eigentümer übergehenden gerichtlichen Entscheidung. Das Beweisverfahren dient lediglich der Beweissicherung und etwaigen Streitvermeidung.

Ohne Vorbefassung der Eigentümergemeinschaft über die Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum kann der einzelne Eigentümer nicht unmittelbar gerichtlich vorgehen, um zum Beispiel einen Beschluss der Gemeinschaft ersetzen zu lassen. Das selbstständige Beweisverfahren stellt aber kein solches unmittelbares gerichtliches Geltendmachen eines Anspruchs dar, für welches mangels Vorbefassung das Rechtsschutzbedürfnis fehlt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Beweissicherungsverfahren rechtsanwalt Frfank Dohrmann Gemeinschaftseigentum Mangel Mängel beseitigung Beschlussfassung Vorrang