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Kein Schadensersatz bei Schienbeinbruch nach Turbulenzgeschehen / 250,00 EUR Schmerzensgeld bei kurzzeitigem "Schwitzkasten"; §§ 823 Abs. 2 BGB; 240 StGB
LG Essen, AZ: 19 O 87/16, 23.12.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schmerzensgeld Schadenersatz Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Körperverletzung Knochenbruch Beinbruch
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Mit der Prozessordnung ist diese Entscheidung nicht so ganz zu vereinbaren, zumal der Kläger wegen des Schwitzkastens gar keine Ansprüche geltend gemacht hatte.
Dass das Zivilgericht aber einem 15-jährigen gleichwohl seine Grenzen aufgezeigt hat, nachdem die Staatsanwaltschaft das Verfahren bereits nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt hatte und nicht von einem sich aufdrängenden Nothilferecht ausging, zeigt zumindest pädagogische Weitsicht.