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Verweigerter Deckungsschutz nach anwaltlicher Beauftragung ist kein Verzugsschaden; §§ 280, 286 BGB
OLG Düsseldorf, AZ: I-4 U 35/09, 17.11.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsschutzversicherung Deckungsanfrage Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop erstattung verzug Geschäftsgebühr
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