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Zum Folgenbeseitigungsanspruch nach bereits vollzogenem Beschluss/ Aussetzung nach Tod eines Eigentümers; §§ 21 Abs. 4 u. 8 WEG; 239, 246 ZPO
LG München I, AZ: 1 S 13988/15, 09.05.2016
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des LG München zeigt hier erneut die Grenzen auf, an die ein einzelner Wohnungseigentümer bei vollzogenen rechtswidrigen Beschlüssen schnell stoßen kann. Denn ein mögliches abzuwägendes Prozessrisiko und ein Ermessensspielraum der Gemeinschaft bei der Bewertung des Umgangs mit einem Folgenbeseitigungsanspruch schränken die berechtigten Ansprüche von Minderheiten erheblich ein.
Verbundene Urteile
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KG Berlin, AZ: 24 W 7648/96, 28.01.1998
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Vollzug Rechtsanwalt Frank DOhrmann rechtswidirger beschluss umsetzung vollziehen Bottrop Beseitigungsanspruch Rückgängigmachung machen
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