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Trennung der Eheleute berechtigt zur Eigenbedarfskündigung; § 573 BGB
LG Dessau, AZ: 5 T 275/16, 07.12.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Scheidung Eheleute Ehepartner Frau Mann Gatte Ehegatte rechtsanwalt Frank Dohrmann Kündigung
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- Eigenbedarfskündigung kann auch für Zweitwohnung zulässig sein; §§ 573 Abs. 2 Nr. 2, 574 BGB
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- Freiwilliger Auszug vor Ablauf der Räumungsfrist ist kein sofortiges Anerkenntnis
- Eigenbedarfskündigung: Einziehende Person muss nicht namentlich in der Kündigung benannt werden, aber eindeutig identifizierbar sein; § 573 Abs. 3 BGB
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