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Gartennutzung wird durch bloße Duldung nicht zum Gegenstand des Mietvertrages und darf bei Mieterhöhung nicht mitberücksichtigt werden
LG Essen, AZ: 10 S 193/16, 09.02.2017
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AG Bottrop, AZ: 8 C 147/15, 01.09.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mieterhöhung Mietspiegel Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Gartennutzung unentgeltlich Widerruflich Mietvertrag
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