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Wer haftet für baurechtswidrigen Zustand in einer Eigentümergemeinschaft; §§ 3, 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG ???
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 84/16, 09.12.2016
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 238/11, 08.02.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Herstellung des erstmaligen geschuldeten Zustandes Wohnungseigentümergemeinschaft fehlerhafte unvollständige Rechtsanwalt Frank Dohrmann Fehler fehlenAbweichung Grundbuch Teilungserklärung Abgeschlossenheit
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