Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Zur Vertragsdauer und zur Kündigung eines Hundetrainervertrages; §§ 305 ff, 626 BGB
LG Essen, AZ: 19 O 158/16, 03.03.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Ein Hundetrainervertrag darf nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und einer vorherigen Abmahnung gekündigt werden. Bloße Spannungen zwischen den Vertragspartnern genügen hierfür noch nicht.

Wird der Vertrag für eine Dauer von einem Jahr ohne Kündigungsmöglichkeit geschlossen, ist diese Regelung wegen Verstosses gegen § 307 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam.

Somit liegt eine Regelungslücke über die Vertragsdauer vor, die das Gericht durch Vertragsauslegung unter Berücksichtigung des Einzelfalles gem. §§ 133, 157 BGB schließen muss.

Danach ist eine Vertragsdauer von drei Monaten anzunehmen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Dienstvertrag Dienstverhältnis rechtsanwalt Frank Dohrmann Hundelehrer Hundesausbildung Hundeschule