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Herausgabeansprüche von Grundstücken können grds. nicht verwirken; §§ 985, 902, 242 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 190/06, 16.03.2007
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwirkung Herausgabe Räumung Grundstück Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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