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GbR kann Eigenbedarf geltend machen/ Verletzung der Anbieterpflicht für Ersatzwohnung begründet nur Schadensersatzanspruch; §§ 241 Abs. 1, 242, 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 232/15, 14.12.2016
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 74/11, 03.11.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsmissbrauch Eigenbedarfskündigung Gesellschaft des bürgerlichen rechts freiwerdende Ersatzwohnung andere Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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