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Beschluss über Anbringung einer Klimaanlage kann nichtig sein/ Klimagerät an der Außenfassade ist eine bauliche Veränderung; §§ 14, 22, 23 WEG; 1004 BGB
AG Essen, AZ: 196 C 288/16, 03.04.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage Nichtigkeit Unbestimmtheit bauliche Veränderung Klimagerät Klimaanlage Klimasplittgerät Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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