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Jahresabrechnung kann nicht unter Vorbehalt einer Korrektur beschlossen werden; §§ 28 Abs. 3 WEG; 139 BGB
LG München I, AZ: 36 S 22442/15, 22.09.2016
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LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 16/17, 13.09.2017
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AG Lüneburg, AZ: 39 C 295/15, 29.03.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Jahresabrechnung Beschlussfassung Anfechtungsklage Wohnungseigentümergemeinschaft
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Es empfiehlt sich daher, die Beschlussfassung auszusetzen, um eine fehlerhafte Abrechnung zu korrigieren und diese auf einer Widerholungsversammlung erneut in korrigierter Form zu Abstimmung vorzulegen.