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Zu unzureichenden Indizien eines von der Haftpflichtversicherung behaupteten fingierten Verkehrsunfalls
LG Essen, AZ: 19 O 23/15, 04.04.2017
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Verursacht ein älteres Fahrzeug an einem hochwertigen Fahrzeug einen Unfall, stellt dies noch keinen Umstand dar, der auf einen fingierten Unfall schließen lässt.

Auch das freundliche Grüßen der Unfallgegner bei einer erneuten Gegenüberstellung der Fahrzeuge und das Streicheln des Hundes des Unfallverursachers lässt einen derartigen Rückschluss nicht zu.

Gegen einen fingierten Unfall spricht auch, wenn einer der Beteiligten seinen Hund im Pkw mitführte und der Unfall sich auf einer vielbefahrenen Straße ereignete.

Auch heftige Emotionen und Beschimpfungen in Gegenwartd er herbeigerufenen Polizei lassen nicht auf einen Versicherungsbetrug schließen.

Lässt sich der Unfallhergang nicht eindeutig klären, trägt die sich auf einen fingierten Verkehrsunfall berufene Haftpflichtversicherung das Beweislastrisiko.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kfz-HAftpflichtversicherung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Schaden Axa Colonia