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Kein Vergütungsanspruch für Kostenvoranschlag; § 632 Abs. 3 BGB
AG Dinslaken, AZ: 32 C 133/17, 28.07.2017
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Ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten.

Dies gilt auch dann, wenn der Werkunternehmer für die Erstellung des Kostenvoranschlages Vorarbeiten erbringen muss oder sogar einen Entwurfvorschlag angefertigt hat.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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