Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

WEG-Verwalter muss Wohnungseigentümer jederzeit Einsicht in die Verwaltungsunterlagen gewähren; §§ 21 WEG, 269 BGB
AG Bottrop, AZ: 20 C 51/16, 11.08.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Ein Wohnungseigentümer kann auch ohne besonderen Anlass jederzeit Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen.

Das Einsichtsrecht ist lediglich durch das Schikaneverbot und dem Rechtsmissbrauch eingeschränkt.

Die Einsichtnahme hat in den Geschäftsräumen des Verwalters zu erfolgen.

Daran ändert weder ein aggressives Vorverhalten des Eigentümers etwas, noch die Gefahr der unberechtigten Entnahme von Dokumenten aus den Verwalterunterlagen.

Der Verwalter muss sich notfalls Aufsichtspersonen zur Hilfe nehmen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Einsichtsrecht verwalterunterlagen Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop