Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümergemeinschaft haftet bei unvorhersehbarem Unfall nicht wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; §§ 253, 254, 823 Abs. 1 BGB
LG Heidelberg, AZ: 3 O 128/17, 28.07.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Haftung Verletzung Sturz betreten Garage Tiefgarage Glatt Glätte Rechtsanwalt Frank DOhrmann Schadenersatz Schadensersatz WEG
Ähnliche Urteile
- Umzugskosten im Rahmen von Schadenersatzansprüchen wegen Körperverletzung und Bedrohung
- Autobahnunfall aufgrund eines Spurwechsels einerseits und weit über der Richtgeschwindigkeit liegender Ausgangsgeschwindigkeit andererseits
- Begründet bereits das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn eine Mithaftung?
- Schadensersatzanspruch des Kraftfahrzeugführers ohne Haltereigenschaft gegen den Unfallgegner
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Leasinggebers durch den Leasingnehmer - Mitverschulden durch Betriebsgefahr?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verkehrsunfall Mietminderung Tierhaltung Wirtschaftsplan Wurzeln Verwalter Telefonwerbung Einstimmigkeit Protokoll Kündigung Miete Veränderung Treppenlift Gegenabmahnung Abmahnung Arzthaftung Garage Teilungserklärung Sondereigentum Beirat Nachbarrecht Anfechtungsklage Kurioses Wohnungseigentümer Abschleppen Nutzungsentschädigung Makler Eigenbedarfskündigung Jahresabrechnung Beschluss Schimmel Eigentümerversammlung Gemeinschaftseigentum Organisationsbeschluss Verwaltungsbeirat
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!