Detailansicht Urteil
Unbestimmter Antrag einer Anfechtungsklage kann nur innerhalb der Anfechtungsfrist nachgebessert werden; § 46 WEG
LG Hamburg, AZ: 318 S 56/16, 28.06.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage Bestimmtheit Antrag materielle Ausschlussfrist NAchbesserung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Anfechtungsfrist Begründungsfrist
Ähnliche Urteile
- Wohnungseigentümer darf während der Corona-Pandemie nicht an der Teilnahme einer Eigentümerversammlung gehindert werden
- Jahresabrechnung angefochten - Trotzdem kein Anspruch auf Erstattung der Abrechnungsspitze gem. §§ 28 WEG; 812 BGB
- Alle Beschlüsse gefassten nichtig: Wohnungseigentümer darf auch in der Corona-Pandemie nicht an der Teilnahme einer Eigentümerversammlung gehindert werden; § 23 Abs. 4 WEG
- Zur Bonitätsprüfung des Verwalters bei der Erstbestellung - Gewerbeerlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Nr. 4 GewO erforderlich für Verwalterbestellung
- Falsche Parteibezeichnung kann unschädlich sein / Rechtsanwalt darf nicht von Eigentümerversammlung ausgeschlossen werden
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Makler Wohnungseigentümer Kündigung Teilungserklärung Wirtschaftsplan Einstimmigkeit Garage Eigenbedarfskündigung Veränderung Eigentümerversammlung/ Nachbarrecht Schimmel Organisationsbeschluss Anfechtungsklage Abschleppen Beschluss Gegenabmahnung Abmahnung Mietminderung Protokoll Beirat Kurioses Sondereigentum Nutzungsentschädigung Tierhaltung Arzthaftung Verwaltungsbeirat Telefonwerbung Wurzeln Treppenlift Eigentümerversammlung Verwalter Verkehrsunfall
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!