Detailansicht Urteil
Beschlussfassung kann auch als Vergleich ausgelegt werden; §§ 21 Abs. 4, 25 Abs. 5 WEG; 133, 157, 779 BGB
LG Dortmund, AZ: 1 S 316/12, 05.11.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 298/13, 04.07.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Feuchtigkeit Mangel Mängel Schadensersatz Schadenersatz Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Mieter kann bei Tod des Vermieters Mieten hinterlegen, wenn kein Erbschein durch den Erben vorgelegt wird
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Teilungserklärung kann Beschlussfassung zur baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 2 WEG abbedingen
- Anspruch aus § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG auf Anbringung einer Wallbox betrifft nur das Ob, nicht das Wie
- Eigentümergemeinschaft hat ein Ermessen, ob etwaige Schäden am Gemeinschaftseigentum näher untersucht werden; §§ 18, 19 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abschleppen Gegenabmahnung Veränderung Wirtschaftsplan Wurzeln Verkehrsunfall Wohnungseigentümer Teilungserklärung Treppenlift Makler Kurioses Beschluss Anfechtungsklage Gemeinschaftseigentum Schimmel Jahresabrechnung Miete Verwalter Arzthaftung Nutzungsentschädigung Tierhaltung Sondereigentum Kündigung Verwaltungsbeirat Beirat Abmahnung Eigentümerversammlung Mietminderung Protokoll Telefonwerbung Eigenbedarfskündigung Nachbarrecht Garage Einstimmigkeit Organisationsbeschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Dagegen hat der BGH die Klageabweisung des LG Dortmund bzgl. der verglichenen, aber nicht ausgekehrten 3.000,00 € nicht mitgetragen und insoweit auf die nachträgliche Klagehäufung in Eventualstellung verwiesen mit einer entsprechenden Stattgabe der hilfsweise geltend gemachten Klageforderung.