Detailansicht Urteil
Zur wirksamen Vereinbarung von Sondernutzungsrechten ohne Eintragung im Grundbuch; §§ 7, 10, 15 WEG; 15 ff GBO
OLG Düsseldorf, AZ: 3 Wx 46/17, 09.06.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Stellplatz Parkplatz Notar vereinbrung Grundbucheintragung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Stellplätze nur nach neuem WEG-Recht sondereigentumsfähig; § 3 Abs. 1 S. 2 WEG n.F.
- Keine baulichen Veränderungen trotz belibeiger Nutzung einer Sondernutzungsfläche / Nichtige Beschlussgebote sind als zulässige Aufforderung umzudeuten
- Unzulässige Zuweisung von Gemeinschaftseigentum zum Sondereigentum nicht in Kostentragungspflicht umdeutbar; § 3, 5, 16 WEG; 140 BGB
- Ist eine bauliche Veränderungen auf dem Gemeinschaftsgrundstück bei faktischer Begründung eines Sondernutzungsrechts zulässig? - §§ 20 Abs. 4; 21 Abs. 1 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gemeinschaftseigentum Gegenabmahnung Einstimmigkeit Kündigung Nachbarrecht Verwaltungsbeirat Abmahnung Telefonwerbung Anfechtungsklage Nutzungsentschädigung Treppenlift Organisationsbeschluss Arzthaftung Protokoll Wirtschaftsplan Teilungserklärung Verwalter Garage Veränderung Eigentümerversammlung Beirat Wurzeln Beschluss Wohnungseigentümer Abschleppen Sondereigentum Verkehrsunfall Jahresabrechnung Schimmel Eigenbedarfskündigung Makler Tierhaltung Mietminderung Kurioses Miete
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!