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Haftung des Grundstücksnachbarn für Verstopfung der Abflussrohre durch Baumwurzeln
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 92/85, 07.03.1986
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Dringen Wurzeln eines auf dem Nachbargrundstück stehenden Baumes in die Abwasserrohre des Eigentümergrundstücks ein, steht dem Eigentümer sowohl ein Beseitigungsanspruch aus § 1004 BGB, als auch ein Selbsthilferecht nach § 910 BGB zu. Beide Rechte stehen selbständig nebeneinander. Die enstehenden Kosten der Wurzelbeseitigung durch den Eigentümer selber sind vom Grundstücksnachbarn nach § 812 BGB erstattungsfähig.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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