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Zur Kautionsrückzahlung bei noch nicht fälliger Betriebskostenabrechnung / Zur Täuschung beim Eigenbedarf und der Pflicht, eine Ersatzwohnung anzubieten; §§ 535, 573, 280 BGB
LG Essen, AZ: 10 S 83/17, 07.12.2017
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Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter nach Ablauf einer gewissen
Überlegungsfrist verpflichtet, die Kaution an die Mieter zurückzuzahlen, sofern bei ihm kein Sicherungsbedürfnis etwa wegen offener Forderungen vorliegt.

Auch wenn die Abrechnungsfrist für letzte Betriebskostenabrechnung noch nicht abgelaufen ist - der Abrechnungszeitraum verkürzt sich nämlich nicht durch Beendigung des Mietverhältnisses -, ist der Vermieter darlegungs- und beweisbelastet für den Umstand, dass eine Nachzahlung zu erwarten ist und in welcher Höhe.

Entscheidend für die Frage eines Schadensersatzanspruches wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf ist, ob der Eigenbedarf im Verhältnis des Vermieters zu den Mietern vorliegt. Sofern der Bruder des Vermieters gegenüber dem Beklagten den Eigenbedarf vorgetäuscht haben sollte, berechtigt dies allenfalls den Beklagten zum Schadensersatz gegenüber seinem Bruder. Das schlägt jedoch nicht auf die Kläger durch.

Wenngleich der Beklagte in seinem Kündigungsschreiben den Bezug der bis dahin von ihm bewohnten Wohnung durch den Bruder angegeben hat, ist dies nicht zwingend erforderlich (vgl. BGH Urt. v. 13.10.2010 Az. VIII ZR 78/10) und führt deshalb für den Fall, dass sich diese Umstände nicht als zutreffend erweisen sollten, auch nicht zu einer Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung. Ausreichend ist nämlich, dass der Vermieter für seinen Willen, in den eigenen Räumen zu wohnen, vernünftige Gründe hat. Diese hat er unter Verweis auf die Rampe ausreichend dargelegt. Eine darüber hinaus gehende Angabe zu den bisherigen Wohnverhältnissen ist hingegen nicht erforderlich.

Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, eine freie Ersatzwohnung im gleichen Haus dem wegen Eigenbedarf gekündigten Mieter anzubieten, wenn er diese Wohnugn nicht vermieten will.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Frank DOhrmann Rechtsanwalt Bottrop vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung Kaution Nebenkostenabrechung Betriebskostenabrechung zurückzahlen Schadenersatz