Detailansicht Urteil
Anspruch auf Untervermietung bei längerem Auslandsaufenthalt des Mieters; § 553 Abs. 1 BGB
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, AZ: 20 C 212/17, 13.11.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 349/13, 11.06.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 210/13, 08.01.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 294/08, 11.11.2009
-
OLG Düsseldorf, AZ: 10 U 148/06, 02.08.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Untervermietung Zustimmung Anspruch Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Mieter kann bei Tod des Vermieters Mieten hinterlegen, wenn kein Erbschein durch den Erben vorgelegt wird
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Teilungserklärung kann Beschlussfassung zur baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 2 WEG abbedingen
- Anspruch aus § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG auf Anbringung einer Wallbox betrifft nur das Ob, nicht das Wie
- Eigentümergemeinschaft hat ein Ermessen, ob etwaige Schäden am Gemeinschaftseigentum näher untersucht werden; §§ 18, 19 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Teilungserklärung Tierhaltung Treppenlift Protokoll Sondereigentum Garage Beschluss Gegenabmahnung Schimmel Wurzeln Nutzungsentschädigung Verwalter Eigenbedarfskündigung Gemeinschaftseigentum Anfechtungsklage Makler Wirtschaftsplan Beirat Wohnungseigentümer Kündigung Kurioses Miete Mietminderung Abschleppen Organisationsbeschluss Verwaltungsbeirat Telefonwerbung Eigentümerversammlung Arzthaftung Jahresabrechnung Verkehrsunfall Nachbarrecht Abmahnung Einstimmigkeit Veränderung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!