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Ein Sondernutzungsrecht kann auch einem Miteigentumsanteil an einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit zugeordnet werden.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 279/11, 10.05.2012
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Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Essen Oberhausen Teileigentum Sondereigentum Sondernutzungsrecht Miteigentum Miteigentümer Marl Gladbeck Gelsenkirchen Mülheim Oberhausen
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