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Zur Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung, in der keine Vorauszahlungen des Mieters in Ansatz gebracht worden sind.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 197/11, 15.02.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Essen Gladbeck Marl Dorsten Duisburg Mülheim Oberhausen Gelsenkirchen Staffelmiete § 557a Abs. 3 BGB 307 Abs. 1 Satz 1 BGB Betriebskosten Abrechnung Betriebskostenabrechnung Erkennbarkeit Nachvollziehbarkeit nachvollziehen Nachprüfung Prüfung prüfbar Prüfbarkeit Übersichtlichkeit übersichtlich 259 BGB Vermieter Mieter Miete Nebenkosten Nebenkostenabrechnung
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