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Nutzungsentschädigung nach Beendigung des Mietverhältnisses rechtfertigt bei Mängeln der Mietsache keine Minderung; § 546 a BGB
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 66/13, 27.05.2015
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 136/86, 13.05.1987
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mangel Beendigung Kündigung Mietvertrag Rückgabe Verzögerung Verspätung Verzug Herausgabe Mietsache Rechtsanwalt Frank DOhrmann
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