Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Zur Änderung von Verteilerschlüsseln durch WEG-Gemeinschaft; § 16 III, IV WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 202/09, 09.07.2010
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Auch ein durch Vereinbarung festgelegter Umlageschlüssel kann durch Mehrheitsbeschluss nach § 16 Abs. 3 WEG geändert werden.

Die Abänderung eines Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG muss transparent gestaltet werden; hierfür genügt es nicht, dass einer Abrechnung oder einem Wirtschaftsplan lediglich der neue Schlüssel zugrunde gelegt wird.

Eine rückwirkende Änderung des Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG entspricht in der Regel nicht den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung.

§ 16 Abs. 4 WEG weist den Wohnungseigentümern nicht die Kompetenz zu, einen die Ansammlung von Instandhaltungsrücklagen betreffenden Verteilungsschlüssel zu ändern.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kosten Kostenverteilerschlüssel Verteilerschlüssel Kostenschlüssel Instandhaltung Instandsetzung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Essen Gladbeck Gelsenkirchen Duisburg Dorsten Marl Mülheim Oberhausen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Sondereigentum § 46 WEG Beschluss Anfechtung Anfechtungsklage Beschlussanfechtung Kostenverteilung § 16 III IV WEG Beschlusskompetenz Nichtigkeit Nichtig Beschlüsse Änderung Abänderung Schlüssel Verteilerschlüssel vertrauen Vertrauenstatbestand Rückwirkung