Detailansicht Urteil
Vom Mieter auf eigene Kosten eingebrachte Einrichtungen dürfen bei Mieterhöhung nicht berücksichtigt werden; §§ 558 Abs. 2 u. 6 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 52/18, 24.10.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mietspiegel Rechtsanwalt frank Dohrmann selbst eigenarbeit eingebracht einbringen Bottrop
Ähnliche Urteile
- Klärung einer Mieterhöhung im Beweissicherungsverfahren unzulässig; §§ 558a BGB, 485 ff ZPO
- Zur fristgerechten Mieterhöhungsklage bei fehlender beglaubigter Abschrift; §§ 558b Abs. 2 S.3 BGB; 189 ZPO
- Erneute Mieterhöhungsklage nach zwischenzeitlicher Klagerücknahme; § 558f BGB???
- Offensichtlich fehlerhafter Mietspiegel nicht anwendbar; §§ 558, 558c, 558d BGB
- Erhöhung der Miete vor Mietbeginn: Verstoß gegen §§ 556d, 556g, 557f BGB ???
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Makler Schimmel Kündigung Abmahnung Gemeinschaftseigentum Eigenbedarfskündigung Mietminderung Einstimmigkeit Wirtschaftsplan Wohnungseigentümer Teilungserklärung Gegenabmahnung Beschluss Tierhaltung Garage Miete Eigentümerversammlung Nutzungsentschädigung Protokoll Wurzeln Organisationsbeschluss Kurioses Anfechtungsklage Verwalter Jahresabrechnung Telefonwerbung Verwaltungsbeirat Arzthaftung Veränderung Verkehrsunfall Abschleppen Treppenlift Sondereigentum Beirat Nachbarrecht
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!