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Zur Berechnung der Stimmrechte nach § 25 II WEG
AG Offenbach am Main, AZ: 330 C 202/11, 27.04.2012
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Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Essen Gladbeck Gelsenkirchen Duisburg Dorsten Marl Mülheim Oberhausen Fachanwalt für Miet- und Gemeinschaftsordnung Teilungserklärung Miteigentum Miteigentumsanteil Negativbeschluss Anfechtung Abstimmung Versammlung Verwalter Hausverwalter Wohnungsverwalter § 25 II WEG Auszählung Nichtbeschluss Negativbeschluss Eigentümerversammlung
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