Detailansicht Urteil
Sperrfrist des § 577a BGB beginnt nicht bei jeder Veräußerung von Wohnungseigentum erneut zu laufen
AG Gelsenkirchen, AZ: 409 C 453/18, 30.04.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Abgrenzung Leihvertrag - Mietvertrag: Instandsetzung durch Mieter als Mietzahlung?
- Mieter mißachtet Hausverbots eines Besuchers - fristlose Kündigung; § 543 Abs. 1 S 1 BGB
- Mieter kann bei Tod des Vermieters Mieten hinterlegen, wenn kein Erbschein durch den Erben vorgelegt wird
- Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses nach Auflösung des Kautionskontos durch den Mieter; §§ 569, 573 BGB
- Unlauteres Prozessverhalten des Mieters als Kündigungsgrund? - §§ 573 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Treppenlift Veränderung Wurzeln Schimmel Tierhaltung Nutzungsentschädigung Beschluss Protokoll Organisationsbeschluss Abschleppen Wohnungseigentümer Jahresabrechnung Miete Makler Telefonwerbung Wirtschaftsplan Sondereigentum Eigenbedarfskündigung Kündigung Verkehrsunfall Mietminderung Verwaltungsbeirat Gemeinschaftseigentum Kurioses Eigentümerversammlung Einstimmigkeit Verwalter Teilungserklärung Beirat Gegenabmahnung Anfechtungsklage Arzthaftung Nachbarrecht Garage Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!