Detailansicht Urteil
Sperrfrist des § 577a BGB beginnt nicht bei jeder Veräußerung von Wohnungseigentum erneut zu laufen
AG Gelsenkirchen, AZ: 409 C 453/18, 30.04.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Vermieter muss nicht zugleich Eigentümer der vermieteten Wohnung sein, § 566 BGB
- Gefährliche notarielle Vollmachterklärung beim Grundstückskauf/ Mieter kann Kündigung des Erwerbers zurückweisen; ; §§ 535, 172, 174 BGB
- Schlüsselrückgabe an Mutter des Vermieters - Wann beginnt die Verjährung gem. § 548 BGB?
- Zum Beginn der Verjährung von Ansprüchen nach § 548 BGB, wenn der Wohnungsschlüssel an die Mutter des Vermieters übergeben wird
- Kündigung als Druckmittel zur Mieterhöhung zulässig?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verkehrsunfall Abmahnung Wirtschaftsplan Verwalter Kurioses Telefonwerbung Sondereigentum Treppenlift Nachbarrecht Verwaltungsbeirat Protokoll Mietminderung Beschluss Wohnungseigentümer Jahresabrechnung Eigenbedarfskündigung Tierhaltung Teilungserklärung Eigentümerversammlung Veränderung Gemeinschaftseigentum Gegenabmahnung Nutzungsentschädigung Einstimmigkeit Kündigung Arzthaftung Organisationsbeschluss Abschleppen Beirat Wurzeln Eigentümerversammlung/ Schimmel Anfechtungsklage Garage Makler
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!