Detailansicht Urteil
Sperrfrist des § 577a BGB beginnt nicht bei jeder Veräußerung von Wohnungseigentum erneut zu laufen
AG Gelsenkirchen, AZ: 409 C 453/18, 30.04.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses nach Auflösung des Kautionskontos durch den Mieter; §§ 569, 573 BGB
- Unlauteres Prozessverhalten des Mieters als Kündigungsgrund? - §§ 573 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 BGB
- Fernseher zu laut - fristlose Kündung für 83-jährigen Mieter
- behördliche Versiegelung einer Mietsache läßt den Räumungsanspruch des Vermieters nicht entfallen
- Freiwilliger Auszug vor Ablauf der Räumungsfrist ist kein sofortiges Anerkenntnis
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Einstimmigkeit Teilungserklärung Verkehrsunfall Sondereigentum Tierhaltung Nachbarrecht Mietminderung Verwaltungsbeirat Treppenlift Beirat Arzthaftung Garage Verwalter Telefonwerbung Anfechtungsklage Organisationsbeschluss Schimmel Protokoll Miete Nutzungsentschädigung Gegenabmahnung Jahresabrechnung Wirtschaftsplan Gemeinschaftseigentum Makler Kurioses Wurzeln Eigentümerversammlung Abmahnung Veränderung Abschleppen Beschluss Wohnungseigentümer Kündigung Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!