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Kündigung als Druckmittel zur Mieterhöhung zulässig?
OLG Hamm, AZ: 1-30 U 476/18, 17.04.2019
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Die Kündigung eines Gewerbemietvertrages kann auch zu dem Zweck erklärt werden, eine Mieterhöhung durchzusetzen.

Bei einer Kündigung zu einem falschen Datum wird die Kündigung jedenfalls dann zum nächsten zulässigen Termin wirksam, wenn der Kündigende das Mietverhältnis auf jeden Fall beenden will und dieser Wille dem anderen Vertragsteil genügend erkennbar ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Kündigungsfrist Gewerbemietvertrag Mieterhöhung