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Eigentümergemeinschaft verklagt Architek und Verwalter wegen unzureichender Bausanierung - Welches Gericht ist zuständig? §§ 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO; 72a S. 1 GVG
OLG München, AZ: 34 AR 50/19, 04.04.2019
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zuständigkeit Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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