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Belegungsrechte öffentlich geförderten Wohnraums dürfen nicht unbefristet sein; §§ 134, 139, 1090 BGB; 88d WoBauG 2
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 176/17, 08.02.2019
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Boittrop Wohnberechtigungsschein WBS Wohnberechtigungschein
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