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Löschung des Gläubigers im Handelsregister führt nicht zur Aufhebung eines gegen den Schuldner erlassenen Haftbefehls
AG Braunschweig, AZ: 25 M 2249/10, 10.07.2012
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Allein aus dem Umstand, dass die Gläubigerin im Handelsregister gelöscht wurde, hat der Schuldner keinen Ansptuch auf Löschung des erlassenen Haftbefehls wegen Nichterscheinens zum Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung , obwohl die Forderung noch nicht beglichen ist und lediglich der Empfangsberechtigte zur Zeit nicht zu ermitteln ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Haftbefehl Titel Löschung Zwangsvollstreckung eidesstattliche Versicherung Gläubiger Schuldner Vollstreckungsgericht Handelsregister Wegfall Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Aufhebung