Detailansicht Urteil
Anspruch auf Ersatz eines durch Baumwurzeln beschädigten Kanals kann einen Abzug "neu für alt" begründen, § 1004 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 136/11, 13.01.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Fachanwalt für Miet und Wohnungseigentumsrecht Baum Wurzel Wurzeln Rohre Drainage Abwasserrohr Abflussrohr Rohre verstopfen Haftung Nachbar Beseitigungsanspruch § 812 910 1004 BGB Rohrleitung Leitung Wurzelwerk Boden Erde Verstopfung Selbsthilferecht Nachbarn Nachbargrundstück alt für neu Abzug Minderung Schadensersatz
Ähnliche Urteile
- Zu schwierigen Standardproblemen im Nachbarrecht: Kameraüberwachung, Grenzzaun, Überhang, zu geringe Grenzabstände, §§ 31, 32, 42 NachbG NRW, 908, 910, 1004 BGB
- Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
- Keine Einfriedung als "ortsübliche Einfriedung" gem. § 34 NachbG NRW?
- Zur Verjährung bei Rückschnitt von Hecken und Versetzen von Bäumen zum Nachbargrundstück; § 47 NachbG NRW
- Welche Abstandsflächen gelten für eine Kirschlorbeer-Hecke / Miteigentümer kann Nachbarn auch alleine verklagen
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Schimmel Organisationsbeschluss Beirat Mietminderung Gemeinschaftseigentum Wurzeln Sondereigentum Jahresabrechnung Kurioses Einstimmigkeit Nachbarrecht Arzthaftung Veränderung Eigenbedarfskündigung Gegenabmahnung Nutzungsentschädigung Protokoll Abschleppen Treppenlift Verwaltungsbeirat Eigentümerversammlung Garage Tierhaltung Beschluss Abmahnung Wohnungseigentümer Telefonwerbung Makler Verwalter Anfechtungsklage Wirtschaftsplan Miete Verkehrsunfall Kündigung Teilungserklärung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!