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Anspruch auf Ersatz eines durch Baumwurzeln beschädigten Kanals kann einen Abzug "neu für alt" begründen, § 1004 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 136/11, 13.01.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Fachanwalt für Miet und Wohnungseigentumsrecht Baum Wurzel Wurzeln Rohre Drainage Abwasserrohr Abflussrohr Rohre verstopfen Haftung Nachbar Beseitigungsanspruch § 812 910 1004 BGB Rohrleitung Leitung Wurzelwerk Boden Erde Verstopfung Selbsthilferecht Nachbarn Nachbargrundstück alt für neu Abzug Minderung Schadensersatz
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