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Anspruch auf Ersatz eines durch Baumwurzeln beschädigten Kanals kann einen Abzug "neu für alt" begründen, § 1004 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 136/11, 13.01.2012
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Der BGH hatte einen Fall zu entscheiden, in welchem das Wurzelwerk des Nachbargrundstücks einen Kanal zerstörte. Der BGH sprach dem geschädigten Eigentümer einen Anspruch nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB auf Beseitigung zu. Der Anspruch umfasst nach Auffassung des BGH auch die Wiederherstellung (!) des durch die Wurzeln beschädigten Kanals.

Allerdings wird der Anspruch auf Ersatz der zu einer Störungsbeseitigung erforderlichen Aufwendungen durch einen Abzug "neu für alt" gemindert. Die Höhe der Minderung ist Aufgabe des Tatrichters.

Begründung:

So wie der Geschädigte durch eine Schadensersatzleistung nicht besser gestellt werden soll, als wenn das zum Ersatz verpflichtende Ereignis nicht eingetreten wäre, so soll auch derjenige, dessen Eigentum (nur) beeinträchtigt wird, durch die Beseitigung der Störung keinen Vorteil erlangen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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