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Eindringen von Wasser als abwehrfähige Immission gem. § 1004 BGB
OLG Karlsruhe, AZ: 6 U 141/05, 11.04.2007
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Fachanwalt für Miet und Wohnungseigentumsrecht Wasser Nässe Durchnässen pflanzen Wall Erdanhäufung Erderhebung Beseitigungsanspruch § 1004 BGB Boden Erde Nachbarn Nachbargrundstück Schadensersatz Boden Feuchtigkeit feucht Erhöhung Bodenerhöhung
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