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Vereinbarung in der Teilungserklärung über Einstimmigkeit aller Beschlussfassungen teilnichtig
OLG Hamm, AZ: I-15 Wx 89/08, 19.08.2008
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Teilungserklärung Wohnungseigentümer Nichtigkeit Teilnichtigkeit nichtig teilnichtig Beschluss Beschlussfassung Stimmrecht WEG Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop Mehrheitsprinzip WEG Gemeinschaftsordnung Einstimmigkeit Mehrheitsbeschluss
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Dies hat nach Auffassung des Senats zur Folge, dass eine Teilnichtigkeit der Teilungserklärung bzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrheitsbeschlüsse gegeben sie, die jedoch bzgl. aller anderen Beschlussfassungen ihre Gültigkeit behält.
Ferner war der Senat der Auffassung, dass von einer Einstimmigkeit auch dann auszugehen sei, wenn sich ein Eigentümer der Abstimmung enthalte. Diese Rechtsauffassung dürfte in Bezug auf § 23 III WEG zweifelhaft sein.
Leider hat der Senat zu der Frage, ob auch dann noch von einer Einstimmigkeit ausgegangen werden kann, wenn ein Eigentümer nicht zur Versammlung erscheint, keine Stellung mehr bezogen.