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Verspätete Überweisung an Rechtsschutzversicherung - Rechtsanwalt haftet ohne Mahnung nicht für Verzugszinsen; §§ 823 Abs. 2 BGB; 43a Abs. 5 S 2 BRAO
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 307/18, 23.07.2019
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Frank Dohrmann Bottrop kostenfestsetzungsbeschluss Haftungkostenerstattung
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