Detailansicht Urteil
Spitzboden darf nicht zu Wohnzwecken genutzt werden/ Zum Abstellen eines Wohnmobils zum Beladen/ Zum Erstattungsanspruch gegen Miteigentümer wegen verauslagter Kosten
LG Dortmund, AZ: 1 S 5/19, 19.11.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Dorsten, AZ: 3 C 54/18, 18.12.2018
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 71/16, 14.12.2017
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop
Ähnliche Urteile
- Rückbau einer Aufzugsanlage kann mehrheitlich nicht beschlossen werden; §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 WEG
- Empfehlung ist keine Vorgabe: Beschluss über Genehmigung einer Wallbox zur Aufladung eines Elektro-Autos unwirksam, wenn Versicherungsfragen vorab nicht geklärt sind
- Rückbau einer baulichen Veränderung muss nicht immer den ursprünglichen Zustand herstellen; §§ 20 WEG; 1004 BGB
- Verwalter muss Klingelanlage auch ohne Beschluss reparieren lassen / Jeder Eigentümer hat Anspruch auf bauliche Veränderung zur Besserung des Einbruchschutzes; §§ 18, 19 WEG
- Gelegentlich aufgestellter Fahnenmast als bauliche Veränderung? - §§ 14, 22 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Arzthaftung Verkehrsunfall Protokoll Beirat Kurioses Gegenabmahnung Eigentümerversammlung Veränderung Gemeinschaftseigentum Garage Tierhaltung Organisationsbeschluss Mietminderung Miete Einstimmigkeit Verwaltungsbeirat Schimmel Teilungserklärung Wurzeln Kündigung Abmahnung Telefonwerbung Nutzungsentschädigung Wirtschaftsplan Sondereigentum Verwalter Anfechtungsklage Jahresabrechnung Beschluss Wohnungseigentümer Makler Nachbarrecht Eigenbedarfskündigung Treppenlift Abschleppen
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Erwas überraschend war die großzügige Gestattung eines Eigentümers zum Abstellen eines Wohnmobils auf dem Gemeinschaftsgrundstück für die Dauer von immerhin 45 Minuten. Bisher war lediglich ein kurzes Halten zum Be- und Entladen von der Rechtsprechung gestattet.
Konträr zum LG Frankfurt (2-13 S 71/16) hat sich das LG Dortmund zu der Frage entschieden, ob ein Eigentümer, der für eine Zweier-Gemeinschaft Rechnungen bezahlt hat, den verauslagten Betrag anteilig von dem anderen Wohnungseigentümer oder von der Gemeinschaft zurückerlagen kann.
Das LG Frankfurt vertrat die Auffassung, dass auch in einer Zweier-WEG ein Erstattungsanspruch gegen den anderen Eigentümer nicht in Betracht kommt. Notfalls muss er die Beschlussfassung einer Jahresabrechnung erzwingen.
Das LG Dortmund war auf die Argumente des LG Frankfurt leider nicht eingegangen und hatte seine Entscheidung ohne weiteres auf den obligatorischen Rechtsmissbrauch nach § 242 BGB gestützt.